Pressemitteilung der BAG Selbshilfe
Bundesverfassungsgericht urteilt:
Genereller Ausschluss von Menschen mit Behinderung bei Wahlen ist verfassungswidrig.
BAG SELBSTHILFE begrüßt die Entscheidung und fordert erneut barrierefreie Wahlen auf allen Ebenen.
Düsseldorf, 22.02.2019.
Bisher durften in Deutschland über 80.000 Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung in Vollbetreuung aufgrund des geltenden Wahlrechts nicht wählen. Dies verstößt nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts gegen Artikel 38 zur Allgemeinheit der Wahl und Artikel 3 zur Gleichheit aller Menschen im Grundgesetz. Ein Grundsatzurteil, welches aus Sicht der BAG SELBSTHILFE seit langem überfällig war, denn sie hat -auch als Mitglied im Deutschen Behindertenrat- wiederholt die Aufhebung alle Wahlrechtsausschlüsse gefordert und stieß dabei immer wieder auf Ablehnung bei den Regierungsparteien.