Informationen zum Impfzentrum Kreis Soest

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Fragen rund um das Impfzentrum des Kreises Soest möchten wir hier und auf unserer Seite www.kreis-soest.de/impfzentrum beantworten.
Wir aktualisieren die Seite und dieses Dokument fortlaufend.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir hier keine impfstoffspezifischen Fragen beantworten können. Wenden Sie sich dazu bitte an Ihren Hausarzt.
Version vom 31.12.2020, 10:20 Uhr
Inhalt
Wo befindet sich das Impfzentrum im Kreis Soest?
Wie sind die Öffnungszeiten des Impfzentrums? 
Wann beginnen die Impfungen im Kreis Soest? 
Wie werden die Menschen versorgt, die nicht ins Impfzentrum kommen können?
Wer wird wann geimpft? Wann bin ich dran? 
Wie erfahre ich, wann ich geimpft werden kann?
Ich muss jemanden zum Impfen begleiten. Kann ich dann auch direkt geimpft werden?
Muss ich einen Termin zur Impfung vereinbaren? 
Kann ich auch einen Termin in einem Impfzentrum eines anderen Landkreises machen, das näher an meinem Wohnort ist?
Mit wem mache ich diesen Termin aus? 
Was muss ich zum Termin mitbringen? 
Brauche ich eine Begleitperson zur Impfung? 
Wie ist der Ablauf, wenn ich im Impfzentrum bin? 
Wie wird für Hygiene und Privatsphäre gesorgt? 
Kann ich das Virus weitergeben, wenn ich geimpft bin?
Muss ich weiterhin einen Mund-Nase-Schutz tragen, wenn ich geimpft bin?
Wo kann ich mich weiter informieren, wenn ich noch mehr wissen möchte?

​ Wo befindet sich das Impfzentrum im Kreis Soest?
Das Impfzentrum befindet sich auf dem Gelände der Firma Eaton – CEAG im Soester Gewerbegebiet West am Stadtrand von Soest und ist gut per Auto und ÖPNV erreichbar.
Adresseingabe für Navigationsgeräte: Schloitweg, 59494 Soest
Mit dem Auto:
Anfahrt über die A A44 / Abfahrt Soest
- Folgen Sie der Beschilderung in Richtung Klinikum Stadt Soest
- an der 4. Ampel folgen Sie der Beschilderung in Richtung Schloitweg / Schüttweg
- biegen Sie links ab in den Schloitweg.
Anfahrt über die Werler Landstraße.
- biegen Sie an der Kreuzung rechts ab  in Richtung Gewerbegebiet West
- an der nächsten Ampel biegen Sie rechts ab in den Schloitweg
Die Zufahrt zum Impfzentrum befindet sich nach der Kurve auf der rechten Seite
Ausreichend Parkplätze direkt am Gebäude stehen zur Verfügung.
Per ÖPNV:
Eine regelmäßige Verbindung mit dem ÖPNV ist wochentags im Takt von 30 Minuten durch zwei Buslinien gesichert.
Die Haltestelle "Schüttweg" wird von der Linie C4 angefahren und befindet sich in unmittelbarer Nähe des Impfzentrums, die Haltestelle "Kaufland" an der Linie C4 ist barrierefrei und etwa 350m vom Impfzentrum entfernt.
Die Haltestelle "Jakobifeldmark" ist ebenfalls barrierefrei und wird von der Linie C5 bedient. Von dort aus ist es noch ein Fußweg von 8 Minuten zum Impfzentrum.
Wenn Sie Assistenz benötigen, die Sie von der Bushaltestelle ins Gebäude begleitet, so melden Sie sich bitte kurz vorher unter 02921 30-4402.
​ Wie sind die Öffnungszeiten des Impfzentrums?
Das Impfzentrum wird voraussichtlich von Montag bis Sonntag von jeweils 8 bis 20 Uhr geöffnet sein.
​ Wann beginnen die Impfungen im Kreis Soest?
Der Impfstoff von Biontech/Pfizer wurde am 21.12.20 für den europäischen Markt zugelassen.
Im Moment ist der Impfstoff noch knapp, weswegen die Priorität auf den Pflegeeinrichtungen etc. liegt. Sobald gesichert ist, dass gleichbleibend ausreichende Mengen vorliegen, kann das Impfzentrum in Soest die Arbeit aufnehmen - vermutlich Mitte Januar 2021.
​ Wie werden die Menschen versorgt, die nicht ins Impfzentrum kommen können?
Das stationäre Impfzentrum wird um mobile Impfteams ergänzt. Die Teams kümmern sich vor allem um nicht-mobile Risikogruppen. Hierzu zählen insbesondere Menschen in Pflegeeinrichtungen und später, mit einem weiteren Impfstoff, in häuslicher Pflege.
​ Wer wird wann geimpft? Wann bin ich dran?
Um alle Menschen versorgen zu können, werden Millionen von Impfdosen benötigt. Deshalb steht bereits jetzt fest, dass nicht alle Menschen sofort geimpft werden können. Die Bundesregierung hat daher eine Impfverordnung herausgegeben, in der festgelegt ist, welche Personengruppen in welcher Reihenfolge geimpft werden sollten.
In der ersten Phase, beginnend mit der geplanten Auslieferung des Impfstoffes in der letzten Dezemberwoche, werden zunächst BewohnerInnen von Senioren- und Altenpflegeheimen geimpft.
Sobald ausreichend Impfstoff vorliegt, geht es mit folgenden Personengruppen weiter:
Personen im Alter von ≥80 Jahren
Personal mit besonders hohem Expositionsrisiko in medizinischen Einrichtungen (z.B. in Notaufnahmen, in der medizinischen Betreuung von COVID-19-PatientInnen)
Personal in medizinischen Einrichtungen mit engem Kontakt zu vulnerablen Gruppen (z.B. in der Onkologie oder Transplantationsmedizin)
Pflegepersonal in der ambulanten und stationären Altenpflege
Andere Tätige in Senioren- und Altenpflegeheimen mit Kontakt zu den BewohnerInnen
In der zweiten Phase, vermutlich ab Frühjahr, kommen weitere Jahrgänge und das ambulant pflegende-medizinische Personal hinzu, ebenso Personal aus kritischer Infrastruktur.
Ab Mitte 2021 ist damit zu rechnen, dass die weitere Bevölkerung geimpft werden kann.
​ Wie erfahre ich, wann ich geimpft werden kann?
Die Impfverordnung der Bundesregierung ist für die Arbeit der Impfzentren bindend. Insofern werden zunächst die mobilen Teams in den Einrichtungen unterwegs sein. Sobald der Betrieb in den stationären Impfzentren aufgenommen werden kann, informieren wir wieder.
Klar ist aber schon jetzt, dass Alle, die im Impfzentrum in Soest geimpft werden möchten, einen Termin dazu vereinbaren müssen. Sobald dies möglich ist, wird sowohl der Kreis Soest als auch die Kassenärztliche Vereinigung dazu informieren.
Im Januar erhalten alle über 80jährigen Einwohner des Kreises ein Schreiben mit Informationen zur Terminvereinbarung etc.
​ Ich muss jemanden zum Impfen begleiten. Kann ich dann auch direkt geimpft werden?
Das ist derzeit leider nicht so einfach möglich. Wir müssen uns sowohl bei den mobilen Teams als auch im Impfzentrum sehr streng an die Impfverordnung halten; das bedeutet, dass ausschließlich die priorisierten Personengruppen (Bewohner von Pflegeeinrichtungen, Menschen im Alter von 80 Jahren und älter...) geimpft werden dürfen.
Es gibt derzeit noch nicht ausreichend Impfstoff, um alle Personengruppen zu impfen. Auch wenn es im Einzelfall praktisch wäre - es geht leider nicht.
​ Muss ich einen Termin zur Impfung vereinbaren?
Ja, ohne Termin ist eine Impfung nicht möglich. Die Kassenärztliche Vereinigung erarbeitet derzeit ein Terminsystem, welches telefonisch und online Termine verfügbar macht. Sobald das System bereit ist, werden wir dazu informieren.
Bis voraussichtlich Anfang Januar können von der Kassenärztlichen Vereinigung noch keine Termine vergeben werden.
​ Kann ich auch einen Termin in einem Impfzentrum eines anderen Landkreises machen, das näher an meinem Wohnort ist?
In den Randlagen des Kreisgebietes kann das Impfzentrum des Nachbarkreises näher sein als das des Kreises Soest, wie zum Beispiel in Geseke.
Die Zuteilung des Impfstoffes läuft anhand der Einwohnerzahl über das Land Nordrhein-Westfalen - das bedeutet, dass der Kreis Soest ausschließlich für die Einwohner des Kreises Impfstoff bekommt, ebenso die anderen Landkreise. Nur, wo man gemeldet ist, kann man auch geimpft werden.
Schlimmstenfalls werden Sie an einem anderen Impfzentrum abgewiesen und müssen einen neuen Termin in "Ihrem" Impfzentrum vereinbaren.
​ Mit wem mache ich diesen Termin aus?
Die Kassenärztliche Vereinigung erarbeitet derzeit ein Terminsystem, über welches sowohl telefonisch als auch online Termine gebucht werden können. Dieses soll Anfang Januar zur Verfügung stehen. Sobald es soweit ist, informieren wir dazu.
​ Was muss ich zum Termin mitbringen?
Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis mit, außerdem Ihren Impfausweis, Ihre elektronische Gesundheitskarte und Ihren Termincode, den Sie bei der Terminvergabe bekommen.
Sofern gesetzliche Betreuungen vorliegen, muss zwingend die Bestellungsurkunde im Original der betreuenden Person vorgelegt werden.  
Medizinisch-Pflegerisches Personal zeigt zusätzlich zum Personalausweis den Heilberufsausweis vor.
Wenn Sie sich auf die Impfung vorbereiten möchten, können Sie den Impfaufklärungsbogen und die Selbstauskunft / Impfeinwilligung auch vorab herunterladen, ausdrucken und ggf. mit Ihrem Hausarzt besprechen. Gern können Sie diese Unterlagen dann ebenfalls mit zum Impftermin bringen, das spart Ihnen Zeit vor Ort
​ Brauche ich eine Begleitperson zur Impfung?
Eine Begleitperson ist zur Impfung nur notwendig, wenn Sie sich z. B. nicht selbstständig bewegen können oder Sie einen Betreuer bzw. eine Betreuerin haben, der Ihnen bei Ihren Entscheidungen hilft.
Im Impfzentrum ist die Anzahl an Personen, die sich gleichzeitig im Gebäude aufhalten dürfen, begrenzt. Daher muss für jede Begleitperson, die zusätzlich im Gebäude ist, eine andere Person, der zur Impfung kommt, draußen warten.
Wir sorgen im Impfzentrum dafür, dass Sie die Wege einfach finden und die Abläufe gut nachvollziehen können. Wenn Sie aber zwingend Unterstützung benötigen, dürfen Sie selbstverständlich jemanden mitbringen.Erlaubt sind zudem auch Blinden- und Assistenzhunde. Ansonsten ist die Mitnahme von Tieren nicht erlaubt.
​ Wie ist der Ablauf, wenn ich im Impfzentrum bin?
    • bitte melden Sie sich zunächst im Eingangsbereich an. Hier wird anhand Ihres Codes, den Sie bei der Terminbuchung bekommen haben, geprüft, ob Sie einen Termin haben und Ihre Körpertemperatur geprüft.
    • Beim anschließenden Check-In wird Ihre Impfberechtigung geprüft. Außerdem erhalten Sie alle notwendigen Unterlagen - einen Aufklärungsbogen, einen Selbstauskunftsbogen mit Einwilligungserklärung und eine Impfbescheinigung
    • Anschließend werden Sie in den Wartebereich gebeten. Hier können Sie die Unterlagen in Ruhe studieren und ausfüllen.
    • Im Anschluss folgt ein Informationsgespräch mit einem Arzt zur Impfung. Außerdem wird geprüft, ob Sie an diesem Tag fit für eine Impfung sind.
    • Sind alle Fragen geklärt, können Sie sich anschließend am linken Oberarm impfen lassen.
    • Nach der Impfung halten Sie sich noch 15 - 30 Minuten in einem weiteren Wartebereich auf, in welchem Sie auf akute Impfreaktionen wie Kreislaufbeschwerden beobachtet werden.
    • Nach dem Checkout können Sie das Impfzentrum wieder verlassen.
    • Nach etwa 21 Tagen ist eine weitere Impfung notwendig.
Vor Ort legen wir den Ablauf noch einmal zum Nachlesen in leichter Sprache sowie verschiedenen Fremdsprachen aus.
​ Wie wird für Hygiene und Privatsphäre gesorgt?
Mit einem Hygienekonzept achten wir streng darauf, die Wege im Impfzentrum so zu gestalten, dass es keinerlei Kreuzungen gibt und Abstände eingehalten werden. Die einzelnen Impfstraßen sind voneinander getrennt, so dass selbstverständlich auch für die notwendige Privatsphäre gesorgt ist.
​ Kann ich das Virus weitergeben, wenn ich geimpft bin?
Im Moment geht man davon aus, dass eine Impfung davor schützt, selber zu erkranken. Die Weitergabe des Virus kann jedoch dennoch weiterhin erfolgen. Insofern besteht auch weiterhin die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit.
​ Muss ich weiterhin einen Mund-Nase-Schutz tragen, wenn ich geimpft bin?
Auch wer geimpft ist, muss sich weiter an die allgemeinen Regeln und Verordnungen in Bezug auf Corona halten; dazu zählen weiterhin Abstand halten, Hygiene und das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes an allen gebotenen Orten.
​ Wo kann ich mich weiter informieren, wenn ich noch mehr wissen möchte?
Hier finden Sie Links zu vertrauenswürdigen Quellen sowie Rufnummern, anhand derer Sie sich ein eigenes Bild machen können:
Informationsangebot der Kassenärztlichen Vereinigung
www.116117.de / Rufnummer 116 117
Informationsseiten der Bundesregierung
www.zusammengegencorona.de
www.corona-schutzimpfung.de
Informationsseiten des Landes Nordrhein-Westfalen
www.land.nrw/corona / Rufnummer 0211 / 9119-1001