Bundesverfassungsgericht urteilt:
Genereller Ausschluss von Menschen mit Behinderung bei Wahlen ist verfassungswidrig.
BAG SELBSTHILFE begrüßt die Entscheidung und fordert erneut barrierefreie Wahlen auf allen Ebenen.
Düsseldorf, 22.02.2019.
Bisher durften in Deutschland über 80.000 Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung in Vollbetreuung aufgrund des geltenden Wahlrechts nicht wählen. Dies verstößt nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts gegen Artikel 38 zur Allgemeinheit der Wahl und Artikel 3 zur Gleichheit aller Menschen im Grundgesetz. Ein Grundsatzurteil, welches aus Sicht der BAG SELBSTHILFE seit langem überfällig war, denn sie hat -auch als Mitglied im Deutschen Behindertenrat- wiederholt die Aufhebung alle Wahlrechtsausschlüsse gefordert und stieß dabei immer wieder auf Ablehnung bei den Regierungsparteien.
„Insofern ist die klare Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes aus unserer Sicht deutlich zu begrüßen, wenn es auch bedenklich ist, dass erst dieser Weg eingeschlagen werden musste, um die Rechte von behinderten und chronisch kranken Menschen durchzusetzen“, macht Dr. Martin Danner, Bundesgeschäftsführer der BAG SELBSTHILFE deutlich.
„Nun sind die Parteien gefordert, das Urteil zügig in geltendes Recht umzusetzen, damit Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung an den Kommunal- und Landtagswahlen sowie an der Bundestags- und der bevorstehenden Europawahl teilhaben können. Da gibt es noch viel zu tun, denn es gehört mehr dazu, Wahlen wirklich inklusiv zu gestalten als die Wahlbeteiligung per Gesetz zu ermöglichen“, so Dr. Danner.
Zu Umsetzung der Inklusion gehört es auch, beispielsweise bereits im Vorfeld barrierefreie Informationen zu den Parteiprogrammen zu Verfügung zu stellen, entsprechende Dokumente auch in leichter Sprache zu erstellen, barrierefreie Wahllokale auszuwählen und Informationen zur barrierefreien Anreise mit und ohne Assistenz vorzuhalten.
Burga Torges Referatsleitung
Presse- & Öffentlichkeitsarbeit