Wichtige gesetzliche Regelungen für Menschen...

Statue der Justitia Wikipedia

... für Menschen mit chronischen Erkrankungen und Behinderungen.

Der Bundesrat hat heute dem EpiLage-Fortgeltungsgesetz zugestimmt. Das Gesetz hat die Fortgeltung zahlreicher Regelungen in der epidemischen Lage von nationaler Tragweite zum Inhalt und kann nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet werden. Wegen des Auslaufens vieler Regelungen zum 31. März wird das Inkrafttreten voraussichtlichtlich spätestens zum 1. April erfolgen.

Defintion der Impfziele
Durch das Gesetz werden nunmehr die Impfziele erweitert und dabei  - wie von der BAG SELBSTHILFE im Stellungnahmeverfahren gefordert - auch das erhöhte Risiko von behindertenbedingt erhöhten Kontaktnotwendigkeiten in den Blick genommen. Der Wortlaut des § 20 SGB V soll in Zukunft nunmehr lauten:

Empfehlungen der Ständigen Impfkommission zur Durchführung von Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 haben sich insbesondere an folgenden Impfzielen auszurichten:
1.Reduktion schwerer oder tödlicher Krankheitsverläufe,
2.Unterbindung einer Transmission des Coronavirus SARS-CoV-2,
3.Schutz von Personen mit besonders hohem Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf,
4.Schutz von Personen mit besonders hohem behinderungs-, tätigkeits- oder aufenthaltsbedingtem Infektionsrisiko,
5.Aufrechterhaltung zentraler staatlicher Funktionen, von Kritischen Infrastrukturen, von zentralen Bereichen der Daseinsvorsorge und des öffentlichen Lebens.

Auch in der CoronaImpfV findet sich bereits ein Passus, der diese Frage zum Thema hat (§ 4 Gruppe mit erhöhter Priorität):
§ 4 Abs. 1 Nr. 9:
sonstige Personen, bei denen aufgrund ihrer Arbeits- oder Lebensumstände ein deutlich erhöhtes Risiko einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht.

2. Verlängerung der Erhöhung der Pflegehilfsmittelpauschale bis Ende 2021
Die befristete Erhöhung der Pflegehilfsmittelpauschale von 40 auf 60 € wird nochmals bis Ende 2021 verlängert.

3. Verlängerung verschiedener Sonderregelungen im SGB XI
Auch die Sonderregelungen zugunsten von Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen, zugelassenen Pflegeeinrichtungen und Angeboten zur Unterstützung im Alltag gelten für weitere drei Monate. Um die Mehrausgaben zu decken, kann eine Rechtsverordnung bestimmen, dass der Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung einen Bundeszuschuss erhält. Krankenhäuser erhalten insgesamt 450 Millionen Euro, um Pflegekräften eine Prämie zu zahlen.

Die entsprechenden Regelungen finden Sie unter folgendem Link: