Aus einem Artikel des Soester Anzeigers
Kreis Soest – Das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) hat in seiner Novelle von 2013 einen Meilenstein rechtlich verankert: Die vollständige Barrierefreiheit im öffentlichen Nahverkehr. Sie sollte binnen acht Jahren für in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkte Menschen erreicht sein. Die Frist endet am 1. Januar 2022. Anlass, nachzufragen: Wie steht es um die Barrierefreiheit im Personennahverkehr?
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