Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des ...

.... Bauordnungsrechts in Nordrhein-Westfalen
Stellungnahme des Arbeitskreises der hauptamtlichen
Behindertenbeauftragten und –koordinatoren*innen der
nordrhein-westfälischen Kommunen (Stand 18.01.2018)


In Nordrhein-Westfalen lebten Ende 2015 2,1 Mio. Menschen mit amtlich festgestellter Schwerbehinderung oder Erwerbsminderung. Das sind 15 Prozent der Bevölkerung. Nach Schätzungen der Architektenkammer sind in Nordrhein-Westfalen aber nur drei Prozent der 8,6 Millionen Wohnungen behindertengerecht, es fehlen in Nordrhein-Westfalen 300.000 Wohnungen für Menschen mit Behinderung. Besonders eklatant ist der Mangel an rollstuhlgerechten Wohnungen (im Folgenden R-Wohnungen). Die am Baugeschehen Beteiligten setzen die seit langem bestehenden Anforderungen an das barrierefreie Bauen nur unzureichend um. Die Festsetzungen in der alten Landesbauordnung (LBauO) NRW haben sich in vielfacher Hinsicht als unzureichend erwiesen. Es war daher nur folgerichtig, dass der Landtag im Dezember 2016 eine neue LBauO NRW (im Folgenden LBauO NRW 2016) beschlossen hat.
Der Arbeitskreis der hauptamtlichen Behindertenbeauftragten und -koordinatoren*innen der nordrhein-westfälischen Kommunen bedauert, dass das Inkrafttreten dieser neugefassten Landesbauordnung um ein Jahr aufgeschoben worden ist. Sie ist eine deutliche Verbesse rung gegenüber der alten LBauO NRW gewesen, denn sie war geeignet, die Zahl der barrierefreien Wohnungen kontinuierlich zu erhöhen und die barrierefreie Auffindbarkeit, Zugänglichkeit und Nutzbarkeit öffentlich zugänglicher baulicher Anlagen zu verbessern.
Wir kritisieren, dass die Barrierefreiheit von der Landesregierung in ihrer Begründung zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Bauordnungsrechts in Nordrhein-Westfalen (BauModG) maßgeblich unter dem Aspekt einer unterstellten relevanten Steigerung der Baukosten betrachtet wird und in der Konsequenz gegenüber der LBauO NRW 2016 partiell wieder eingeschränkt werden soll. Die unterstellte relevante Steigerung der Baukosten ist aber durch verschiedene Studien wiederlegt oder doch zumindest relativiert:

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund veröffentlichte im April 2017 die von der TERRAGON WOHNBAU erstellte Studie „Barrierefreies Bauen im Kostenvergleich“.
Fazit: „Barrierefreies Bauen ist keine Frage der Kosten, sondern vielmehr der Konzeption und Planung. [...] Barrierefreiheit macht nur gut ein Prozent der Gesamtbaukosten aus.“