Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden!
(Art. 3 Abs. 3 Satz 2 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland)
Forderungen der Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen von Bund und Ländern an die Bundesregierung in der 20. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages.
Bei den Koalitionsverhandlungen für die Bundesregierung müssen die Belange von Menschen mit Behinderungen als Querschnittsthema in allen Politikfeldern Berücksichtigung finden. Die menschenrechtlichen Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention müssen dabei die Grundlage sein. Unsere Gesellschaft steht vor großen Herausforderungen: die Pandemiebewältigung, der Klimawandel, die Digitalisierung und die voranschreitende Globalisierung. Diese Herausforderungen eröffnen gleichsam Chancen, den Leitgedanken der Inklusion in alle damit zusammenhängenden Prozesse zu implementieren.
So beginnt die Erklärung der Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen von Bund und Ländern. Auf Sieben Seiten (die Sie im Downloadbereich herunterlanden können) werden ihre Forderungen zu Inklusion und gleichberechtigter Teilhabe dargelegt.